Das Bundesgesundheitsministerium sagt aus: "Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen." Nicht nur körperliche Einschränkungen, auch geistige oder seelische Einschränkungen werden dabei berücksichtigt - ganz unabhängig vom Alter.
Mit dem ambulanten Pflegedienst des ASB können viele Senioren länger in den eigenen vier Wänden leben.
Foto: ASB/B.BechtloffBei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend, ob Unterstützung zum Ausgleich von Einschränkungen in der Selbstständigkeit erforderlich ist.
Um Leistungen rund um die Pflege von den Pflegekassen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Hilfs- und Pflegebedarf vorliegen und ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. Dabei bestimmt der Pflegegrad den Umfang der Leistungen.
Der Pflegegrad wird durch die noch vorhandenen Fähigkeiten der Betroffenen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen bestimmt. Ein Antrag dafür wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist Ihrer zuständigen Krankenkasse angegliedert, so dass Sie für die Beantragung eines Pflegegrades im Normalfall die gleichen Kontaktdaten wie bei Ihrer Krankenkasse verwenden können.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Pflegedienstleitung Ambulante Pflege Nörten-Hardenberg
Telefon : 05503 8000-140
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