Welcher Pflegebedarf besteht? Welche Leistungen sollen durch einen Pflegedienst übernommen werden? Brauchen Sie Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten? Oder eine Betreuungskraft? Wann war die letzte der regelmäßigen Beratung für pflegende Angehörige (§37 SGB XI)? Und wer trägt eigentlich welche Kosten? Wir beraten Sie gerne: Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit einem unserer Pflegedienste oder Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe auf!
Der ASB berät Sie gerne in allen Fragen zur ambulanten Pflege.
Foto: ASB/B.BechtloffDas Angebot an Pflegemöglichkeiten, Betreuungsangeboten, Pflegeberatungen für pflegende Angehörige (Pflegeberatung nach §37 SGB XI) oder die Inanspruchnahme von hauswirtschaftlicher Hilfe ist groß. Als Laie fällt es einem da oft schwer den Überblick zu behalten. Besonders, wenn man durch den Alltag und vielleicht auch der Pflege eines Angehörigen schon stark eingebunden ist.
Wir legen besonderen Wert auf ein persönliches Gespräch, in dem alle Detailfragen geklärt und gegebenenfalls das für Ihre Situation geeignete Leistungspaket zusammengestellt werden kann. So kann auch geklärt werden, welche Kosten für die häusliche Pflege durch Pflege- oder Krankenkassen übernommen werden, wie hoch ein Eigenanteil ist und ob und wo eventuell Anträge auf finanzielle Unterstützung und Zuzahlung gestellt werden können.
Gerne können Sie unser Beratungsangebot nach vorheriger Terminabsprache in einem unserer Pflegestützpunkte oder bei Ihnen zu Hause nutzen.
Kostenübernahme und Möglichkeiten
Unser Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei. Erst wenn Sie sich für unseren Pflegedienst entscheiden, können wir dieses Gespräch mit den Pflegekassen als Erstberatung abrechnen. So oder so: Für Sie ist diese erste Beratung kostenlos.
Was viele nicht wissen: Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind per Gesetz verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.
Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder die Bezüge auszusetzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass mögliche Überforderung bei pflegenden Angehörigen oder pflegenden Personen erkannt wird. Im Gespräch können Hilfestellungen aufgezeigt werden und ein Ansprechpartner bei Fragen ist vorhanden.
Bei dem Pflegegrad 2 und 3 ist eine Pflegeberatung – bei Menschen, die nur Pflegegeld beziehen – ein Mal im halben Jahr Pflicht.
Bei Pflegegrad 4 und 5 muss eine vierteljährliche Beratung erfolgen.
Angehörige von Pflegebedürftigen, die durch einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen erhalten, sind nicht verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Ab dem Pflegegrad 2 können sie jedoch freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung nutzen.
Liegt der Pflegegrad 1 vor, so ist das Abrufen eines einmal jährlichen Beratungseinsatzes freiwillig.
Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt - auch bei einer freiwilligen Inanspruchnahme des Beratungseinsatzes - die Pflegeversicherung.
Pflegedienstleitung Ambulante Pflege Nörten-Hardenberg
Telefon : 05503 8000-140
Fax : 05503 8000-27
Industriestr. 11
37176 Nörten-Hardenberg
Pflegedienstleitung Ambulanter Pflegestützpunkt Northeim
Telefon : 05551 9085805
Fax : 05551 9085566
Ottilienstr. 15
37154 Northeim
Pflegedienstleitung Ambulanter Pflegestützpunkt Uslar
Telefon : 05571 2031
Fax : 05571 2032
Gänsekopf 2
37170 Uslar
Pflegedienstleitung Pflegestützpunkt Markoldendorf
Telefon : 05562 950746
Fax : 05562 950746
Obere Torstraße 13
37586 Markoldendorf/Dassel
Bahnhofstraße 21
37199 Wulften
Pflegeberatung im Stadtteiltreff "Mahnte"
Mo.-Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr u. nach Vereinbarung
Telefon : 05521 9992317
Troppauer Str. 5
37412 Herzberg am Harz