ASB in Markoldendorf: Beratung und Pflege aus einer Hand
Bereits im November 2017 hat der ASB-Kreisverband Northeim/Osterode den „Pflegeservice Sonnenschein“ von Edeltraud Froschhäuser übernommen. Seit November 2019 ergänzt nun die Pflegeberaterin Anna Klemme das Team des ASB in Markoldendorf, das – allen Gerüchten zum Trotz – weiter tätig ist.

ASB-Team in Markoldendorf. Kompetente Pflege und Beratung.
Foto: ASB Northeim/Osterode / S. EngelkingDie Gerüchteküche in dem beschaulichen Markoldendorf brodelte: „Der ASB hört doch auf!“ war einer der Sätze, die Anna Klemme in ihren ersten Tagen am meisten hörte. Doch dem ist nicht so.
„Pflege ist einfach Vertrauenssache“, so Anna Klemme. „Wir setzen viel daran, das Vertrauen unserer Kunden nicht zu enttäuschen und neue Kunden und Mitarbeiter*Innen für den ASB vor Ort zu gewinnen.“
„Um eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen zu können, muss man kein Kunde bei uns sein“, sagt sie. „Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kennen oft ihre Ansprüche nicht und nutzen daher die finanziellen Möglichkeiten der Pflegekasse nicht vollumfänglich.“
Auch verändern sich Lebensbedingungen und Pflegeanforderungen im Laufe der Zeit. „Da ist es gut von Zeit zu Zeit alles auf den Prüfstand zu stellen und einfach mal zu schauen, ob es Möglichkeiten zur Optimierung gibt“.
Was viele nicht wissen: Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind per Gesetz verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass mögliche Überforderung bei pflegenden Angehörigen oder pflegenden Personen erkannt wird. Im Gespräch können Hilfestellungen aufgezeigt werden und ein Ansprechpartner bei Fragen ist vorhanden.
„Bei dem Pflegegrad 2 und 3 ist eine Pflegeberatung – bei Menschen, die nur Pflegegeld beziehen – ein Mal im halben Jahr Pflicht. Bei Pflegegrad 4 und 5 muss eine vierteljährliche Beratung erfolgen“, sagt Anna Klemme.
Angehörige von Pflegebedürftigen, die durch einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen erhalten, sind nicht verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Ab dem Pflegegrad 2 können sie jedoch freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung nutzen. Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt - auch bei einer freiwilligen Inanspruchnahme des Beratungseinsatzes - die Pflegeversicherung.
„Liegt der Pflegegrad 1 vor, so ist das Abrufen eines Beratungseinsatzes freiwillig.“, so Klemme.
Die Beratungen können nach einer Terminabstimmung in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden. Neben dem umfangreichen Beratungsservice bietet der ASB auch weiterhin die Ambulante Pflege, Hauswirtschaftliche Versorgung und den Hausnotruf an.

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37586 Markoldendorf / Dassel