Leistungen der Pflegeversicherung
Menschen, die zu Hause gepflegt werden haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Teilstationäre Leistungen (Tagespflege) können neben der Ambulanten Pflege oder dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Foto: ASB/B.Bechtloff
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Pflegehilfsmittel werden von den Pflegekassen leihweise überlassen, wenn dadurch die Pflege erleichtern werden kann oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen gelindert werden können. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medzinischen Dienstes.
Beispiele für Pflegehilfsmittel: Elektrisch verstellbare Pflegebetten, Badewannen-Lifter, Toilettensitzerhöhung/Toilettenstuhl
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes: Die Pflegekassen gewähren Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Beispiele für solche Verbesserungen sind: Ersetzen der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Verbreitern der Türen, Anbringen von Rampen oder Liften.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Auch für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Inkontinenzartikel oder Einmal-Handschuhe gewähren die Pflegekassen monatliche Zuschüsse.
Hausnotruf: Der Hausnotruf ermöglicht Pflegebedürftigen die Verbindung zu einer Hausnotrufzentrale, die im Bedarfsfall schnelle Hilfe organisiert. Die Pflegekassen übernehmen auf Antrag die monatliche Grundgebühr sowie die Kosten für die Bereitstellung des Hausnotrufgerätes.
Lassen Sie sich vom ASB beraten.
Hier die Informationen zur neuen Pflegereform 2017: